wichtige Details wurden von der Redaktion
markiert, das heisst aber nicht, dass dies
endgültig ist.
am 27.02.2024 fand ein Gespräch
statt zwischen dem Schweizer
Botschafter
Pedro Zwahlen, Schweizer
Botschafter in Thailand und Khun
Nathanan Junprateepchai von der
Rechtsabteilung der
thailändischen Steuerbehörde
sowie Vertreterinnen und
Vertreter anderer Abteilungen
der Behörde, darunter die
Abteilungen für Steuerpolitik
und Planung sowie für
internationale Steuern.
Botschafter Zwahlen erklärte,
dass das Treffen in Form eines
Dialogs zwischen ihm und Khun
Nathanan stattfinden werde. Der
Botschafter erklärte weiter,
dass die Schweizer Botschaft
beschlossen habe, das
Online-Seminar zu organisieren,
nachdem das thailändische
Finanzministerium am 15.
September 2023 Änderungen des
thailändischen
Steuersystems in Bezug auf
ausländische Einkünfte
angekündigt hatte. Gemäss
Department Instruction (D.I.)
No. 161/2566 unterliegt eine in
Thailand ansässige Person, die
steuerpflichtige Einkünfte aus
dem Ausland bezieht oder
erzielt, der Einkommensteuer,
wenn sie diese Einkünfte in
einem Kalenderjahr ab dem 1.
Januar 2024 nach Thailand
bringt.
Der Botschafter erklärte, dass
das Ziel des Online-Seminars
darin bestehe, einen Überblick
und allgemeine Informationen
über diese neue Regelung und
ihre Auswirkungen auf in
Thailand lebende Schweizer
Staatsangehörige zu vermitteln.
Die Diskussion sollte auch dazu
dienen, wichtige Fragen zu den
Änderungen im Steuersystem zu
klären und das allgemeine
Verständnis der Schweizer
Bürgerinnen und Bürger in
Thailand für die neue Situation
zu verbessern. Im Vorfeld des
Seminars hatte die Botschaft
über 200 Fragen aus der
Schweizer Bevölkerung erhalten
und der Botschafter dankte
allen, die ihre Fragen
schriftlich eingereicht hatten.
Er erklärte, dass es nicht
möglich sein werde, alle Fragen
im Rahmen des Seminars zu
beantworten, und dass die
Botschaft nicht in der Lage sei,
auf spezifische Einzelfälle
einzugehen oder persönliche
Steuerberatung zu leisten. Die
Botschaft hat daher die Fragen
gruppiert und 17 Schlüsselfragen
identifiziert, um die
wichtigsten Interessen- und
Problembereiche abzudecken. Der
Botschafter ermutigte alle
Bürgerinnen und Bürger, sich
aktiv um Informationen und
Unterstützung zu bemühen, um
ihre individuelle
Steuersituation auf Grundlage
der im Seminar vermittelten
Kenntnisse zu verstehen. Im
Folgenden finden Sie eine
Zusammenfassung der Fragen und
Antworten während des Gesprächs
zwischen Khun Nathanan (N) und
Botschafter Zwahlen:
2
B) Fragen und Antworten
1. Botschafter Zwahlen (B):
Könnten Sie bitte zunächst für
unsere Zuhörerinnen und Zuhörer
die Gründe für die Einführung
der neuen Steuerregelung
erläutern?
Khun Nathanan Junprateepchai
(N):
Die neue Regelung richtet sich
nicht speziell an Ausländer. Der
Hauptgrund für diese Änderung
ist, dass die thailändischen
Behörden Steuergerechtigkeit und
Fairness zwischen in Thailand
ansässigen Personen, die in
Thailand Einkommen erzielen, und
Personen, die Einkommen im
Ausland erzielen, sicherstellen
wollen. Alle sollen gleich
behandelt werden.
Aus diesem Grund wurde Abschnitt
41 des Steuergesetzes neu
interpretiert. Wenn Sie also in
Thailand steuerlich ansässig
sind und Einkommen im Ausland
erzielen
und nach Thailand transferieren,
unterliegen Sie künftig der
thailändischen Steuer. Es wird
nicht zwischen thailändischen
Staatsbürgern und in Thailand
ansässigen Ausländern
unterschieden.
2. (B): Wann genau wird die neue
Steuerregelung in Kraft treten?
(N): Das neue Steuersystem tritt
am 1. Januar 2024 in Kraft. Das
bedeutet, dass es für Einkommen
gilt, das ab dem 1. Januar 2024
im Ausland verdient und dann
nach Thailand überwiesen wird. Einkünfte,
die vor dem 1. Januar 2024
erzielt werden, sind von der
neuen Regelung nicht betroffen
und werden nicht besteuert.
3. (B): Wie wird sich die neue
Regelung auf Ausländer,
insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?
(N): Alle Rentenzahlungen, die
nach dem 1. Januar 2024 im
Ausland eingehen, werden in
Thailand besteuert,
sobald sie nach Thailand
überwiesen werden. Das
Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Thailand und der
Schweiz (DBA) verhindert eine
Doppelbesteuerung
Anmerkung der Schweizer
Botschaft: Die thailändischen
Behörden unterscheiden nicht
zwischen Zahlungen der AHV und
der Pensionskasse.
4. (B): Welche Kriterien
bestimmen den steuerlichen
Wohnsitz in Thailand?
(N): Gemäss Art. 41(3) des
Steuergesetzes gilt jede Person,
ob Thailänder oder Ausländer,
die sich länger als 180 Tage
innerhalb eines Steuerjahres in
Thailand aufhält, als in
Thailand steuerlich ansässig.
5. (B): Wie vertragen sich die
Änderungen des Steuerregimes mit
dem bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Thailand und der
Schweiz, insbesondere in Bezug
auf Renten?
(N): Artikel 17 des
Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen Thailand und der
Schweiz (DBA) sieht vor, dass
eine Rente [oder eine ähnliche
Vergütung], die an eine in einem
Vertragsstaat ansässige Person
gezahlt wird - in diesem Fall
jede Person, die sich während
eines Steuerjahr länger als 180
Tage in Thailand aufhält - nur
in diesem Staat besteuert werden
kann.
Anmerkung der Schweizer
Botschaft: Gemäss DBA können
Renten und Kapitalleistungen der
zweiten Säule (Pensionskasse)
nur im Wohnsitzstaat besteuert
werden. AHV-Renten fallen nicht
unter das DBA und können daher
in jedem Staat nach
nationalem Recht besteuert
werden. Bisher wurden AHV-Renten
weder in der Schweiz noch in
Thailand besteuert (doppelte
Nichtbesteuerung). Dasselbe gilt
für die Leistungen der zweiten
Säule, die weder in der Schweiz
(bzw. bei Kapitalleistungen
konnten die Steuerpflichtigen
die Rückerstattung der in der
Schweiz erhobenen Quellensteuer
beantragen) noch in
Thailand besteuert wurden
(sofern die Leistungen nicht im
selben Jahr ausbezahlt wurden).
6.
(B): Welche Unterlagen sind
erforderlich, um die Quelle und
die Höhe des Einkommens
nachzuweisen, einschliesslich
Renten, Investitionen und
Ersparnisse - sind bestimmte
Formate erforderlich?
(N): Es ist keine bestimmte Form
vorgeschrieben. Im Allgemeinen
vertrauen die thailändischen
Steuerbehörden offiziellen
Dokumenten, die von anderen
Regierungen ausgestellt wurden.
Daher sind amtliche Dokumente,
die von
Schweizer Behörden ausgestellt
wurden und z.B.
Quellensteuerbescheinigungen
oder Steuerzahlungen in der
Schweiz belegen, für die
Einreichung von
Steuererklärungen in Thailand
nützlich.
7. (B): Müssen die aus dem
Ausland eingereichten Dokumente
in thailändischer Sprache
abgefasst sein, und wie wird die
Echtheit und Richtigkeit der
ausländischen Renteneinkünfte
überprüft?
(N): Die Amtssprache ist Thai.
Offizielle Dokumente werden auch
in englischer Sprache
akzeptiert. Dokumente, die in
einer anderen Sprache als
Englisch verfasst sind, müssen
jedoch ins Englische oder
Thailändische übersetzt und
von einem Schweizer Rechtsanwalt
oder einer ähnlich befugten
Person oder Institution
beglaubigt werden.
8. (B): Werden Personen je nach
Zivilstand getrennt oder
zusammen besteuert und wie wirkt
sich dies auf die Besteuerung
von Renten und anderen
Einkünften aus?
(N): Das hängt von der
individuellen Situation jedes
Paares ab. Jedes Paar kann
entscheiden, ob es gemeinsam
oder getrennt besteuert werden
möchte. Dies ist unabhängig von
der angepassten Regelung in Art.
41.
9. (B): Gibt es
Ausgabenkategorien von Ausgaben,
die vom neu zu versteuernden
Einkommen abgezogen werden
können (z.B.
Gesundheitsausgaben,
Versicherungen, Spenden für
wohltätige Zwecke)?
(N): Ja, es gibt
Abzugsmöglichkeiten. Der
persönliche Freibetrag beträgt
z.B. 60.000 THB. Der Freibetrag
für den Ehepartner beträgt
ebenfalls 60.000 THB. Für das
erste Kind beträgt der
Freibetrag 30.000 THB, für das
zweite Kind
60.000 THB. Für die
Krankenversicherung gilt ein
Freibetrag von 100.000 THB.
10. (B): Wirkt sich die neue
Steuerregelung auf die
Visabestimmungen für
ausländische Einwohner aus -
insbesondere auf die Frage, ob
die Visabestimmungen einen
Nachweis über die Einhaltung der
Steuervorschriften erfordern,
und wie wirkt sich dies auf
Inhaber von Langzeitvisa,
einschliesslich Rentner, aus?
(N): Wenn Sie z.B. in Thailand
ein Visum oder eine
Arbeitserlaubnis beantragen,
wird eine Kopie Ihrer
Steuererklärung verlangt. Das
heisst, Sie müssen in Thailand
eine Steuererklärung einreichen
und dann eine Kopie davon
vorlegen, wenn Sie ein Visum
oder eine Arbeitserlaubnis
beantragen.
11. (B): Sind die Auswirkungen
für die verschiedenen
Visumkategorien gleich? Gelten
z.B. für Inhaber von Sondervisa
wie Thailand Elite und Long-Term
Resident (LTR) die gleichen
Bedingungen?
(N): Thailand bietet Ausländern,
die für spezielle Visa wie z.B.
LTR in Frage kommen, steuerliche
Anreize. Wenn Sie ein LTR-Visum
haben, erhalten Sie eine
besondere steuerliche
Behandlung. Wenn Sie zu dieser
Kategorie
gehören, ist Ihr Einkommen aus
dem Ausland steuerfrei, wenn Sie
es nach Thailand bringen.
Wohlhabende Weltbürger,
wohlhabende Rentner und
Fachleute, die von Thailand aus
arbeiten, können ein LTR-Visum
erhalten.
12. (B): Wie werden Einkünfte
aus Kapitalanlagen,
einschliesslich Dividenden,
Zinsen und Kapitalgewinne,
besteuert und welche Nachweise
sind erforderlich, um zu
belegen, dass die Steuern in
einem anderen Land gezahlt
wurden?
(N): Zunächst einmal sind
Investitionen oder Einkünfte,
die vor dem 1. Januar 2024
erzielt wurden, nicht
steuerpflichtig, unabhängig
davon, wann sie nach Thailand
zurückgeführt werden (es sei
denn, sie wurden im selben
Steuerjahr,
in dem das Einkommen erzielt
wurde, eingebracht). Einkommen,
das nach dem 1. Januar 2024 im
Ausland erzielt wird, unterliegt
jedoch der thailändischen
Steuer, wenn es nach Thailand
zurückgeführt wird. Dazu gehören
Einkünfte aus Investitionen,
seien es Dividenden oder Zinsen,
die im Ausland erzielt werden,
Einkünfte aus Verkäufen, oder
Kapitalgewinne. Die Steuer wird
fällig, wenn das Einkommen nach
Thailand transferiert wird.
Zahlt eine in Thailand ansässige
Person in der Schweiz Steuern
auf ihr in der Schweiz erzieltes
Einkommen und kann sie dies den
thailändischen Behörden
beweisen, so wird Thailand diese
Zahlung berücksichtigen und nur
dann Steuern erheben, wenn der
in Thailand angewandte
Steuersatz höher ist als der in
der Schweiz angewandte
(Steueranrechnung). Wenden beide
Länder auf
eine bestimmte
Einkommenskategorie den gleichen
Steuersatz an und wurde die
Steuer in der Schweiz bezahlt,
wird in Thailand keine Steuer
auf das gleiche Einkommen
erhoben.
(B): Dies bedeutet, dass
ausländische Steuerpflichtige in
Thailand künftig eine lückenlose
Dokumentation in thailändischer
oder (ins Englische übersetzter)
Sprache aufbewahren und
erstellen müssen, die die im
Ausland erzielten
Einkünfte und ggf. die im
Quellenland bereits gezahlten
Steuern nachweist. Insgesamt
wird es noch wichtiger, die
Einkommens- und Steuerunterlagen
in Ordnung zu halten.
13. (B): Wie werden Erbschaften
und Schenkungen besteuert, wenn
sie aus dem Ausland stammen und
nach Thailand überwiesen werden?
(N): Das thailändische Recht
sieht Steuerbefreiungen z.B. für
Schenkungen an Verwandte in
aufsteigender oder absteigender
Linie oder für
Unterhaltszahlungen an Ehegatten
und Kinder vor. In diesen Fällen
sind bis zu
20 Millionen THB pro Jahr
steuerfrei. Ausnahmen sind auch
für Zahlungen an Personen
vorgesehen, die nicht
Verwandte in aufsteigender
Linie, Abkömmlinge oder
Ehegatten sind, wenn sie einem
moralischen Zweck dienen oder
mit den Gepflogenheiten
übereinstimmen (steuerfreier
Höchstbetrag = 10 Mio. THB).
14. (B): Gibt es ein
Online-Portal für die
Steuererklärung und ist dieses
auf die besonderen Bedürfnisse
von ausländischen Einwohnern
ausgerichtet, einschliesslich
Sprachoptionen und
Benutzerunterstützung?
(N): Ja, es gibt ein
Online-Portal, auf das jeder
Steuerzahler zugreifen kann, um
seine Steuererklärung
einzureichen. Es ist jedoch in
thailändischer Sprache. Um
ausländischen Steuerzahlern
entgegenzukommen, werden jedoch
in naher
Zukunft weitere Sprachoptionen
zur Verfügung stehen.
15. (B): Welche Frist gilt für
die Abgabe der Steuererklärung
und welche Folgen hat es, wenn
der Steuerpflichtige diese Frist
nicht einhalten kann? Kann diese
Frist verlängert werden?
(N): Die Frist für die Abgabe
der Steuererklärung nach der
neuen Regelung endet am 31. März
2025 (Steuererklärung für
Einkünfte aus dem Ausland im
Jahr 2024). Diese Frist kann um
8 Tage verlängert werden.3 Nach
Ablauf dieser
Frist fallen Zuschläge an.
Anmerkung der Botschaft Die
Fristverlängerung gilt für alle
Steuerpflichtigen, die ihre
Steuererklärung über das
offizielle Online-Portal (E-Filing)
einreichen. Ein Antrag auf
Fristverlängerung ist nicht
erforderlich.
(B): Ich möchte den
thailändischen Behörden
diesbezüglich einen Vorschlag
unterbreiten, der sich am System
der Schweiz orientiert: In der
Schweiz kann der
Steuerpflichtige die Frist
einseitig und ohne Angabe von
Gründen online um
mehrere Monate verlängern. Die
erste Fristverlängerung ist
kostenlos, für jede weitere
Fristverlängerung ist eine
Gebühr in Höhe von 2.000 bis
3.000 THB zu entrichten. Die
Fristverlängerung ist zeitlich
begrenzt auf etwa 6 Monate.
Versäumt ein Steuerpflichtiger
die letzte Frist oder reicht er
überhaupt keine Steuererklärung
ein, nehmen die Behörden
automatisch eine
Steuerveranlagung vor, die auf
eigenen Annahmen über die
steuerlich relevanten
Verhältnisse der Person beruht.
16. (B): Wie kommt das
Steuersystem Steuerzahlern mit
besonderen Bedürfnissen, z.B.
älteren Menschen oder Menschen
mit gesundheitlichen
Einschränkungen, bei der
Steuererklärung und der
Inanspruchnahme von
Steuerbefreiungen
entgegen?
(N): Die regionalen
Aussenstellen des Finanzamts
geben Auskunft darüber, wie
Steuererklärung ohne vorherige
Anmeldung eingereicht werden
kann. Jeder Steuerzahler
benötigt eine Steuernummer.
Diese kann ebenfalls bei der
zuständigen Regionalstelle des
Finanzamtes beantragt werden.
Für Senioren gilt:
Steuerpflichtige, die 65 Jahre
oder älter sind, erhalten einen
Freibetrag von 190.000 THB auf
ihr zu versteuerndes Einkommen.
Wenn Sie also beispielsweise
500.000 THB Renteneinkünfte aus
der Schweiz erhalten, reduziert
sich Ihr zu versteuerndes
Einkommen um 190.000 THB. Dies
gilt auch für Personen mit einer
Behinderung, die von den
thailändischen Behörden
anerkannt ist.
17. (B): Wo und wie können sich
Bürger und im Ausland lebende
Personen an die thailändische
Regierung wenden, um Klärung,
Informationen und Unterstützung
in Bezug auf Steuervorschriften,
Registrierungsverfahren und
andere steuerliche
Angelegenheiten zu erhalten?
Gibt es z.B. ein spezielles
Büro, eine Website oder ein
Callcenter, an das sich besorgte
Bürger mit konkreten Fragen
wenden können?
(N): Ab dem 1. Januar 2024 hat
die thailändische Regierung
spezielle Richtlinien und ein
Q&A-Dokument in thailändischer
Sprache veröffentlicht. Diese
Ressourcen werden bald auch in
anderen Sprachen zur Verfügung
stehen. Es gibt auch ein
spezielles Callcenter, das
Fragen auf Englisch beantwortet.
Die Telefonnummer lautet 1161.
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